SPD Obertshausen

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Aktuelles

Der Antrag der Fraktionen von SPD und CDU zur Einstellung eines Klimaschutzmanagers/in wurde mit breiter Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung angenommen, einzig die FDP sprach sich dagegen aus.

Der Magistrat beauftragt, zu dem im Jahr 2018 gefassten Grundsatzbe-schluss der Stadtverordnetenversammlung zur Erstellung eines integrierten Energie-und Klima-schutzkonzeptes (Drucksache X-677) folgende Anpassungen vorzubereiten: 1.Für dieFinanzierung eines Erstvorhabens „Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanage-ment“ ist eine Kalkulation zu erstellen und in einer Sitzung des Umwelt-, Verkehrs-und Bau-ausschusses vor der Sommerpause vorzustellen.Weitere Fördermöglichkeiten sind zu er-mitteln und auszuschöpfen.2.Alle erforderlichen Förderanträge für das Vorhaben sind (ggfs. mit Unterstützung der Lan-desEnergieAgentur) zeitnah beim Projektträger zu stellen. 3.Erforderliche Haushaltsmittel sind im nächsten Haushaltsplanentwurf zu berücksichtigen.4.Zum Sommer 2019 ist eine für den Förderzeitraum befristeteVollzeitstelle auf Projektbasis für einen Klimaschutzmanager/eine Klimaschutzmanagerin(Entgeltgruppe E10, bisStufe 2)auszuschreiben und zu besetzen.Hierbei sind interkommunale Kooperationen,z. B. mit der Stadt Heusenstamm,anzustreben. Für den von der Stadt Obertshausen zu tragenden Eigen-anteil sind die im Doppelhaushalt 2018/19 unter 521-10, Nr. 19 veranschlagten Mittel zu verwenden.


Auf Grundlage erster Erfahrungen der Kommunen hat das Bundesministeriumfür Umwelt, Na-turschutz und nukleare Sicherheit (BMU)zum 01.01.2019 seine „Kommunalrichtlinie“ zur För-derung kommunaler Klimaschutzaktivitäten grundlegend überarbeitet. Die Neufassung der Richtlinien ist stärker als bisher umsetzungsorientiert ausgerichtet:Um die Realisierung konkre-terMaßnahmen aus den Klimaschutzkonzeptenzeitnahzu ermöglichen, wurden nun Konzept-erstellungund Klimaschutzmanagement zu einem Förderschwerpunkt zusammengefasst. Kom-munen, die personell nicht in der Lage sind, in ihrer Verwaltung oder mithilfe eines externen Dienstleistersein Klimaschutzkonzept erstellenzu lassen, können nun von Anfang an eine För-derung für einen Klimaschutzmanager/eine Klimaschutzmanagerin beantragen. Klimaschutzmanager/innen tragendie Gesamtverantwortung für die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts. Siekoordinierenalle relevanten Verwaltungsabläufe (Projektmana-gement, Kalkulation, Förderanträgeetc.), kooperieren mit externen Akteuren, managenProzes-se und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure, be-treiben Öffentlichkeitsarbeit, übernehmen Aufgaben der Moderation, Sensibilisierung und Mo-bilisierung in der Bevölkerung und bringenkonkreteMaßnahmenvoran. Das BMUunterstützt Kommunen im Förderschwerpunkt „Klimaschutzkonzept und Klima-schutzmanagement“ mit Zuschüssen von bis zu 65 Prozentfür einen Projektzeitraum von 24 Monaten. Zuwendungsfähig sind: Sach-und Personalausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird (Klimaschutzmanager/in) Vergütungen für den Einsatz externer Dienstleister sowie in begrenztem Rahmen Ausgaben für professionelle Prozessunterstützung, für Beteili-gungsprozesse und begleitende Öffentlichkeitsarbeit, für Dienstreisen, Fortbildungen, Teil-nahme an Netzwerktreffen des Klimaschutzmanagements etc.Quelle: https://www.ptj.de/projektfoerderung/nationale-klimaschutzinitiative/kommunalrichtlinie/erstvorhabenDa in der Verwaltung der Stadt Obertshausen zurzeit die personellen Kapazitäten für eine Kon-zepterstellung und -umsetzungnicht vorhanden sind, erscheint es sinnvoll, eine Stelle für das Klimaschutzmanagement einzurichten und zu besetzen. Dabei sollte möglichst eine Kooperation mit einer geeigneten anderen Kommune angestrebt werden, um Synergieeffekte erzielen und den Eigenanteil der Stadt Obertshausen weitestmöglich begrenzen zu können

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