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Aktuelles |
Anfang November wurde den Bewohnern die Nebenkostenabrechnung für 2015 zugestellt. Darin fand sich eine bis zu zehnfache Steigerung der Hausmeisterkosten von 839,02 Euro in 2014 auf 8780,42 Euro in 2015. Noch nicht enthalten sind darin die Kosten für die Pflege der Grünanlage. Diese belaufen sich auf rund 1000 Euro, diese Arbeiten werden zusätzlich durch den Bauhof erbracht. Die Kostensteigerung hängt mit der Neubeauftragung eines privaten Hausmeisterservice zusammen. Die Mieter wurden über die zu erwartende Kostensteigerung nicht vorab informiert und von der Nebenkostenabrechnung mit teils horrenden Nachzahlungen von bis zu 1000 Euro in finanzielle Nöte gestürzt. Zu klären sind nun die Fragen, wie das der Rechnung zugrundeliegende Leistungsverzeichnis des Dienstleisters aussieht, ob es überdimensioniert ist und somit ein Fehler der Stadt vorliegt, für den man die Mieter nicht „haftbar“ machen kann. Grundsätzlich ist die Rechtmäßigkeit einer solchen Kostensteigerung zu prüfen. Gleiches gilt für die Nebenkostenabrechnung 2016, bei der dieselben Nebenkosten für den Hausmeisterdienst angefallen sein dürften. Im Fall eines Fehlers der Stadt Obertshausen sollen die Kosten durch die Stadt getragen werden. Ab 2017 soll der Hausmeisterdienst neu ausgeschrieben werden. Hierbei ist eine einvernehmliche Lösung über den Leistungsumfang mit den Mietern zu erzielen.
Daher gab es am 15.12.2016 einen gemeinsamen Eilantrag der Fraktionen CDU, SPD und Bürger für Obertshausen zur Überprüfung der Nebenkostenabrechnung 2015, insbesondere der Hausmeisterkosten, für die städtische Altenwohnanlage Im Loh. Es wurde folgendes beschlossen: Die Nebenkostenabrechnung 2015 für die städtische Altenwohnanlage Im Loh wird für 3 Monate gestundet. Der Magistrat wird beauftragt, in dieser Zeit das Leistungsverzeichnis des früheren und jetzigen Hausmeisterservice der städtischen Altenwohnanlage Im Loh zu prüfen und dabei das Leistungsverzeichnis im Hinblick auf andere städtische Altenwohnheime zu vergleichen.
Obertshausen profitiert vom neuen Milliarden-Plan des Bundes für das deutsche Verkehrswegenetz. Der Bundestag verabschiedete am vergangenen Freitag den sogenannten Bundesverkehrswegeplan, der bis zum Jahr 2030 mehr als 270 Milliarden Euro für Straßen, Schienen und Wasserwege in ganz Deutschland vorsieht. Etwa die Hälfte davon ist für Bundesstraßen und Autobahnen veranschlagt.
In die in dieser Woche stattfindenden Ausschusssitzungen bringen die Fraktionen der CDU und SPD zwei Anträge ein. Im Umwelt, Verkehrs - und Bauausschuss wird die große Koalition einen Antrag vorlegen, in dem sie den Magistrat auffordert, mit Hessen Mobil Kontakt aufzunehmen und darauf hinzuwirken, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung in den Nachtstunden zwischen 22.00 bis 06.00 Uhr eingeführt wird. Diese Maßnahme sollte in beiden Fahrtrichtungen vom Offenbacher Kreuz bis zur Hanauer Anschlussstelle umgesetzt werden.
Weiterlesen: Anträge der Fraktionen CDU und SPD für die Dezember-Sitzungen 2016
Gemeinsam haben sich die Fraktionen der CDU und SPD mit einem Prüfungsantrag an den Magistrat der Stadt Obertshausen gewandt. In diesem fordern sie diesen zur Prüfung der Möglichkeiten auf, zusätzliche Betreuungsplätze in den städtischen Kindertagesstätten zu schaffen.
Weiterlesen: Schaffung zusätzlicher Plätze für die Kindertagesbetreuung
Die derzeitige Verkehrsführung an der Kreuzung Badstraße / L 3117 (Umgehungsstraße) ist kritisch. Besonders für Radfahrer und Fußgänger, die an dieser Stelle die L3117 queren möchten, stellen der starke Verkehrsfluss und die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eine große Gefahr dar. „Eine sichere Überquerung ist fast unmöglich. Es wird wird sogar mit einem Verkehrsschild darauf hingewiesen, die Überquerung der Kreuzung zu meiden“, erläutert der Fraktionsvorsitzende Manuel Friedrich.
Weiterlesen: Sicherheit auch für schwächere Verkehrsteilnehmer