SPD Obertshausen

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der Ädnerungsanträge der CDU/SPD-Koalition zum Haushaltsplanentwurf 2017.

 

1.) Der Gewerbesteuerhebesatz in § 5 Ziffer 4 der Haushaltssatzung wird geändert auf 372 v. H.
Für die Koalition aus CDU und SPD kommen Steuererhöhungen nur als allerletztes Mittel zur Sicherstellung eines ausgeglichenen Haushalts in Frage. Nachdem alle anderen Möglichkeiten zur Verbesserung des Ergebnishaushalts ausgeschöpft wurden, reicht eine Erhöhung auf den im Antrag genannten Hebesatz aus, um ein positives Haushaltsergebnis zu erzielen. Eine darüber hinaus gehende Erhöhung auf den im Entwurf vorgesehenen Hebesatz von 380 v. H. lehnen wir daher ab.

 

2.) Der Planansatz des Jahres 2017 der Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 10.985.836 Euro ist um 1 % zu reduzieren.
Die Reduzierung der Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen ist eine weitere Maßnahme der Haushaltskonsolidierung. Von einer Ersparnis von ca. 110.000 Euro im Haushalt 2017 ist auszugehen.

 

3.) Für eine Veränderung der Entschädigungssatzung ist im Fachbereich 1 (Zentrale Dienste) ein zusätzlicher Betrag von 25.000 Euro im Haushalt einzustellen.
Die Entschädigungssatzung der Stadt Obertshausen wurde zuletzt mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2001 geändert. Die aktuelle Satzung kann auf der Webseite der Stadt Obertshausen unter http://www.obertshausen.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Rathaus/Stadtrecht/Satzungen/10_Allgemeine_Verwaltung/101_Entschaedigung/Entschaedigungssatzung.pdf abgerufen werden. Da alleine die kumulierte Inflationsrate der Jahre 2001 – 2015 bei 22,3 % liegt, ist eine moderate Anpassung der Aufwandsentschädigungen geboten. Eine sofortige Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 10% ab dem Jahr 2017 sowie eine anschließende Anpassung der Aufwandsentschädigungen entsprechend der Inflationsrate der vorangegangenen Wahlperiode jeweils zu Beginn einer Wahlperiode erscheint angemessen. Ergänzend dazu sollen die ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen von 30 auf 40 pro Jahr erhöht werden, da sich der zeitliche Aufwand der Stadtverordneten zur Vorbereitung in den letzten Jahren stetig weiter erhöht hat. Für diesen Vorschlag wären rund 25.000 Euro an Haushaltsmitteln zusätzlich notwendig. Die erforderliche Änderung der Entschädigungssatzung soll dann in einer der nächsten Stadtverordnetenversammlungen vorgenommen werden. Als Grundlage für die Beratung erhalten Sie beigefügt eine von CDU und SPD erstelle Übersicht der Entschädigungssatzungen von Städten im Kreis Offenbach.

4.) Für den kurzfristigen Ausbau der städtischen Kindertagesstätten ist im Fachbereich 5 (Soziales) eine neue Position mit einem Betrag von 100.000 Euro im Investitionsprogramm 2017 einzustellen.
Im Sozialausschuss am 27.09.2016 wurde der Entwicklungsplan Kindertagesbetreuung vorgestellt und erläutert. Aus diesem geht hervor, dass der jetzige Bedarf an Betreuungsplätzen erst mit Fertigstellung des Familienzentrums an der Vogelsbergstraße und anschließendem Umbau der noch bestehenden Horte gedeckt werden kann. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 wurde der Magistrat beauftragt, alle städtischen Kindertagesstätten auf Möglichkeiten der Erweiterung für zusätzliche Betreuungsplätze zu prüfen. Dem Sozialausschuss wird im Jahresverlauf eine Liste mit Möglichkeiten vorgelegt, die geschätzt Aufwand, Umsetzungsdauer und anfallende Kosten vergleicht. Da in den nächsten Jahren der Bedarf erfahrungsgemäß weiter steigen wird und wir ein Defizit von rund 80 Plätzen im U3-Bereich haben, möchten wir hierfür 2017 Haushaltsmittel vorliegen haben, um kurzfristig nach Vorlage der Prüfungsergebnisse als Stadtverordnetenversammlung handeln zu können.

 

5.) Im Investitionsprogramm sind im Finanzplan 2018 und 2019 jeweils 1,25 Mio. Euro als Planungskosten für die Sanierung und Erweiterung des Rathaus Schubertstraße oder alternativ den Neubau eines Rathauses anzusetzen.
Nach Abschluss der laufenden Wirtschaftlichkeitsberechnung soll im begonnenen Jahr 2017 die weitere Bearbeitung der Sanierungs- sowie ggf. der Standortfrage erfolgen und anschließend eine entsprechende Vorplanung beauftragt werden. Für diese stehen noch Haushaltsreste in Höhe von 250.000 Euro zur Verfügung. Um im nächsten Schritt mit konkreten baulichen Planungen beginnen zu können erscheint es der Koalition ratsam bereits heute entsprechende Mittel im Investitionsprogramm zu veranschlagen. Gemäß den Ergebnissen der Planungsgruppe Darmstadt ist mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mindestens 12 Millionen Euro auszugehen. Erfahrungsgemäß sind Planungskosten in Höhe von 20 % anzusetzen. Entsprechend ergeht mit dem vorliegenden Antrag der Vorschlag jeweils 1,25 Mio. Euro für die Jahre 2018 und 2019 zu veranschlagen.

 

6.) Der Ansatz der Position 7-0535-006 Brandschutz Bürgerhaus wird für das Jahr 2017 um 50.000 Euro auf 250.000 Euro erhöht. Die Mittel sollen zur Installation einer Lüftungs- und Klimaanlage für den großen Saal im Zuge der Brandschutzsanierung verwendet werden.
Bei Veranstaltungen, in denen der große Saal des Bürgerhauses ausgelastet ist, kommt es vermehrt zu Beschwerden über die stickige Luft im Saal. Bei einer Veranstaltung im Dezember 2015 mit knapp 400 Personen war der Luftreinheitswert von den geforderten 765 ppm auf über 1.600 ppm gestiegen.
In der Vorstellung der Brandschutzmaßnahmen am 03.11.2016 wurde von den zuständigen Fachleuten deutlich empfohlen, den Einbau einer Lüftungs- und Klimaanlage gemeinsam mit den erforderlichen Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes zu planen. Aus diesem Anlass gab es im Dezember 2016 einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen, in welchem auch um einen Kostenvoranschlag für eine solche Lüftungs- und Klimaanlage rechtzeitig zur Haushaltsberatung gebeten wurde. Leider konnte dem zeitlichen Wunsch nicht entsprochen werden. Um dennoch die Möglichkeit zu erhalten, eine solche Maßnahme im Zuge der Brandschutzsanierung umsetzen zu können, sollte der Ansatz der Investitionsmaßnahme vorsorglich um einen voraussichtlich ausreichenden Betrag erhöht werden.

 

7.) Die Position 7-0550-006 Doppelgarage für Fundbüro wird gestrichen.
Nach Rücksprache mit der Verwaltung findet eine Versteigerung der Fahrräder derzeit in einem Turnus von anderthalb bis zwei Jahren statt. Bei einer Erhöhung dieses Turnus erscheint es wahrscheinlich, dass die vorhandenen Lagerkapazitäten ausreichen. Von der Errichtung einer zusätzlichen Doppelgarage sollte daher zunächst abgesehen werden.

 

8.) Die laufende Nummer 14 des Haushaltssicherungskonzepts 2017 bis 2020 (Erhöhung des Essensgeldes) wird gestrichen.
Das Essensgeld wurde zuletzt 2012 um 30 Cent pro Mahlzeit erhöht. Eine Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen sollte nicht am Geldbeutel scheitern. Die ab 2018 vorgesehene Erhöhung des Essensgeldes um 0,90€ pro Tag stellt eine unsoziale Maßnahme dar.

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